Gremien

Organe des Versorgungswerks sind:

  • die Vertreterversammlung
  • der Vorstand
  • der Vorsitzende des Vorstandes
  • der/die Geschäftsführer

 

Die Verteterversammlung (§ 4 der Satzung) besteht aus 15 Mitgliedern des Versorgungswerks, die wie die 8 Ersatzvertreter durch Briefwahl gewählt werden. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre; Entscheidungen fallen mit qualifizierter oder einfacher Mehrheit. Die Vertreterversammlung tagt mindestens einmal jährlich in nicht-öffentlicher Sitzung. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung (§ 5 der Satzung) zählen unter anderem die Wahl und Abberufung ihres Vorsitzenden und seines Stellvertreters in den von der Satzung dafür vorgesehenen Fällen, der Erlaß und Änderung der Satzung, die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes in den von der Satzung dafür vorgesehenen Fällen, die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen nach Maßgabe der Satzung sowie die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Entlastung des Vorstands.

 

Der Vertreterversammlung gehören an: Liste ansehen

 


 

Der Vorstand (§ 6 der Satzung) besteht aus fünf Personen, von denen mindestens drei dem Versorgungswerk angehören müssen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus ihrer Mitte gewählt und müssen zwingend dem Versorgungswerk angehören. Personenidentität zwischen Vorstand und Vertreterversammlung ist ausgeschlossen, die Amtszeit beider Organe ist jedoch identisch. Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Zu den Aufgaben des Vorstands (§ 7 der Satzung) gehört der Vollzug von Entscheidungen der Vertreterversammlung und die Beschlussfassung in Sachen des Versorgungswerks im Rahmen von Satzung und Gesetz. Spätestens sieben Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres hat der Vorstand der Vertreterversammlung einen Geschäftsbericht und eine geprüfte Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nach § 40 Abs. 5 der Satzung vorzulegen.

 

Die Mitglieder des Vorstandes sind: Liste ansehen

 

Der Vorsitzende des Vorstandes (§ 7 Abs. 3 der Satzung) leitet den Vorstand und vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich.

 

Der Vorstand kann einen oder mehrere Geschäftsführer (§ 8 der Satzung) berufen. Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle und vollzieht die Beschlüsse des Vorstands, an dessen Sitzungen er mit beratender Stimme teilnimmt.

 


 

Geschäftsführer ist: Herr Thorsten Westphalen, Leipzig