Vorstand

Der Vorstand (§ 6 der Satzung) besteht aus fünf Personen, von denen mindestens drei dem Versorgungswerk angehören müssen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus ihrer Mitte gewählt und müssen zwingend dem Versorgungswerk angehören. Personenidentität zwischen Vorstand und Vertreterversammlung ist ausgeschlossen, die Amtszeit beider Organe ist jedoch identisch. Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Zu den Aufgaben des Vorstands (§ 7 der Satzung) gehört der Vollzug von Entscheidungen der Vertreterversammlung und die Beschlussfassung in Sachen des Versorgungswerks im Rahmen von Satzung und Gesetz. Spätestens sieben Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres hat der Vorstand der Vertreterversammlung einen Geschäftsbericht und eine geprüfte Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nach § 40 Abs. 5 der Satzung vorzulegen.

 

Der Vorsitzende des Vorstandes (§ 7 Abs. 3 der Satzung) leitet den Vorstand und vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich.

 

Der Vorstand kann einen oder mehrere Geschäftsführer (§ 8 der Satzung) berufen. Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle und vollzieht die Beschlüsse des Vorstands, an dessen Sitzungen er mit beratender Stimme teilnimmt.

 

Vorstandsmitglieder des Versorgungswerkes der Steuerberater und Steuerbevollmächtigen im Freistaat Sachsen

Vorsitzender:

  • Herr Holger Kunadt, Leipzig

stellv. Vorsitzender:

  • Herr Kay-Uwe Sachse, Leipzig

 


  • Frau Silke Herrich, Leipzig
  • Frau Stefanie Baischer, Dresden
  • Herr Andreas Hillner, Leipzig