StBV Sachsen
Über Uns
Das Steuerberaterversorgungswerk Sachsen wurde 1999 als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Leipzig gegründet.
Rechtsgrundlage für die Gründung und die Tätigkeit bildet das Gesetz über das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen vom 16. Juni 1999.
Aufgabe
Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen Versorgung zu gewähren. Es beschränkt sich bewusst auf die klassischen Kernaufgaben der Alterssicherung.
Die Versorgungsleistungen sind:
- Renten wegen Alters (§ 22 und 24 der Satzung),
- wegen Berufsunfähigkeit (§§ 23 und 24 der Satzung),
- im Fall des Todes (an Hinterbliebene, §§ 27ff der Satzung),
- Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen (§ 26 der Satzung)
- und die Zahlung eines Sterbegeldes an die Hinterbliebenen zur Deckung von Begräbniskosten (§ 32 der Satzung.
Die Rolle der berufsständischen Versorgung
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