Satzung
§ 42 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Versorgungswerkes der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Versorgungswerkes der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen.