Satzung
§ 1 Rechtsnatur, Sitz und Aufgaben
(1) Das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen ist nach § 1 des Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Steuerberaterversorgungsgesetz – SächsStBVG) vom 16. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 334), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 487, 491) geändert worden ist, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Leipzig.
(2) Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe des SächsStBVG und dieser Satzung zu gewähren.