Satzung

§ 8 Geschäftsführer

Der Vorstand beruft einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer leiten die Geschäftsstelle. Sie führen die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vollziehen die Beschlüsse des Vorstandes. Sie nehmen an den Sitzungen des Vorstandes beratend teil. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.