Satzung
§ 3 Organe
(1) Die Organe des Versorgungswerkes sind
- die Vertreterversammlung,
- der Vorstand,
- der Vorsitzende des Vorstandes,
- die Geschäftsführer.
(2) Die Mitglieder der Organe sind zur ordnungsgemäßen Ausübung ihres Amtes und, auch nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt, zur Verschwiegenheit verpflichtet.