Satzung
§ 15a Ermäßigung der Beiträge
(1) Während der ersten 36 Monate ab Beginn der erstmaligen ausschließlich selbständigen Ausübung des Berufes des Steuerberaters können Mitglieder eine Ermäßigung ihrer monatlichen Beiträge um je 1/10 auf bis zu 1/10 des Regelpflichtbeitrages beantragen.
(2) Für die Dauer von bis zu drei Jahren ab der Geburt eines Kindes wird der Beitrag des Mitgliedes, das während dieses Zeitraumes die Betreuung des Kindes übernommen hat und während dieses Zeitraumes keine berufliche Tätigkeit ausübt, auf Antrag auf einen Euro ermäßigt.
(3) Anträge auf Beitragsermäßigung können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen gestellt werden. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen. Die Beitragsermäßigung wirkt vom Vorliegen der Voraussetzungen an.