Satzung
§ 34 Leistungsausschluss
Wer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit oder den Tod des Mitgliedes herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Leistungen.
Wer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit oder den Tod des Mitgliedes herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Leistungen.